1. Mietkosten und Zahlungsbedingungen
1. Die Mietkosten für den mobilen Überwachungsturm betragen 100 € pro Woche.
2. Einmalig werden für Transport / Inbetriebnahme und Einrichtung der Alarmzonen 500€ fällig
3. Im Preis sind bis 50 Alarme im Monat inbegriffen. Sollten durch falsche Alarmzeiten / Personal auf der Baustelle etc. mehr als 50 Alarme / Monat ausgelöst werden, so wird jeder weitere mit 0,50€ berechnet.
4. Die Mietkosten sind monatlich im Voraus zahlbar.
5. Zahlungen sind ausschließlich unbar auf folgendes Konto zu überweisen: IBAN: DE09 5095 1469 0000 0487 01. BIC: HELADEF1HEP
2. Mietzeitraum
1. Der Mietzeitraum beginnt ab dem Zeitpunkt der Lieferung des mobilen Überwachungsturms und läuft wöchentlich fort.
2. Der Mietzeitraum kann auf Anfrage verlängert werden, abhängig von der Verfügbarkeit des Turms.
3. Lieferung und Abholung
1. Die Deutsche Elektro Installations GmbH ist verantwortlich für die Lieferung und Abholung des mobilen Überwachungsturms.
2. Der Kunde ist verpflichtet, einen geeigneten Standort für den Turm bereitzustellen und sicherzustellen, dass der Standort alle geltenden Vorschriften und Genehmigungen erfüllt.
4. Installation und Inbetriebnahme
1. Die Deutsche Elektro Installations GmbH ist für die Installation und Inbetriebnahme des Überwachungsturms verantwortlich.
2. Der Kunde gewährt den Mitarbeitern des Unternehmens Zugang zum Standort für Installationszwecke.
5. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, den Überwachungsturm während des Mietzeitraums in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
2. Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherheit des Turms und die Einhaltung der örtlichen Gesetze und Vorschriften.
6. Haftung und Schadensersatz
1. Der Kunde haftet für Schäden am Überwachungsturm, die während des Mietzeitraums verursacht werden, sofern sie nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.
2. Das Unternehmen haftet nicht für Verluste oder Schäden, die aus der Nutzung des Überwachungsturms entstehen.
7. Kündigung
1. Der Kunde kann den Mietvertrag jederzeit nach Ablauf der Mindestmietdauer von einer Woche kündigen.
2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Mietvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.